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AGBs

1. Behandlung und HaftungDer Dienstleister garantiert eine professionelle und sorgfältige Behandlung der zum Waschen, chemischen Reinigen, Färben, Bügeln und Ähnlichem übergebenen Artikel. Die Auswahl der Behandlungsmethode obliegt der Expertise des Dienstleisters. Sollte der Dienstleister spezifische Risiken, die über die allgemeinen Gefahren hinausgehen, mit dem Kunden besprochen und eine Haftungsfreistellung für Schäden an den bearbeiteten Artikeln vereinbart haben, so übernimmt er keine Haftung für Beschädigungen, es sei denn, sie resultieren aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

2. Risiken trotz Sorgfalt
Trotz größtmöglicher Sorgfalt und Fachkenntnis bei der Bearbeitung können Schäden entstehen, für die der Dienstleister nicht verantwortlich gemacht werden kann. Besonders hingewiesen wird auf Schäden durch:
a) Während der Bearbeitung sichtbar werdende Mängel, die in der Beschaffenheit der Artikel begründet sind,
b) Schrumpfen der Artikel ohne Faserschaden,
c) Artikel mit fehlerhafter Pflegekennzeichnung, bei denen die korrekte Behandlungsart nicht eindeutig bestimmbar ist,
d) Aufkommen von Flecken und das Lösen von Klebestellen,
e) Schäden oder Schrumpfen von Kragen und Manschetten aus ungeeignetem Material,
f) Beschädigung von Knöpfen, Schnallen, Reißverschlüssen und ähnlichem Zubehör aus materialbedingt nicht beständigen Materialien,
g) Risse in zu dünnem Leder,
h) Sichtbarwerden von kaschierten Narben und Schäden am Leder,
i) Lederüberdehnung mit resultierender Faltenbildung.

3. Verlust der Ware
Ansprüche wegen Verlustes der Ware können erst geltend gemacht werden, wenn die Lieferzeit um mehr als 5 Wochen überschritten ist. Es wird nur für direkte Schäden an der Ware gehaftet, wobei für andere Schäden nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehaftet wird.

4. Beschwerden
Um Interessen zu wahren, sollten Reklamationen möglichst schnell und vor Entfernung des Identifikationszeichens, in jedem Fall aber bevor die Ware getragen oder weiterverarbeitet wurde, vorgebracht werden.

5. Entschädigung bei Verlust oder irreparabler Beschädigung
Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung wird der Zeitwert des Artikels entschädigt, basierend auf dem Anschaffungspreis minus prozentuale Abschläge für Nutzungsjahre bis zum vierten Jahr. Ab dem fünften Jahr erfolgen aus Kulanz keine weiteren Abzüge. Ist kein Kaufbeleg vorhanden, müssen Kaufdatum und Verkäufer benannt werden. Der Kunde kann jedoch den Schaden auch anders oder höher belegen. Nach Schadensersatz geht der Artikel in das Eigentum des Dienstleisters über.

6. Abholfrist
Die abgegebenen Artikel müssen innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe abgeholt werden. Erfolgt keine Abholung, darf der Dienstleister die Artikel verwerten und den Erlös gegen die Kosten aufrechnen.

7. Warenausgabe
Die Ausgabe erfolgt gegen Vorlage des Abholscheins und nach erfolgter Zahlung. Ohne Vorlage des Scheins erfolgt die Ausgabe nur bei Identitätsnachweis.